Information über unsere Erhebung zur digitalen Barrierefreiheit kommunaler Websites
Wir haben im Rahmen einer eigenen Erhebung öffentlich zugängliche Websites kommunaler Stellen und kommunaler Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf ihre digitale Barrierefreiheit hin ausgewertet. Dabei sind in geringem Umfang auch personenbezogene Daten angefallen — etwa Namen, die in einem Impressum oder in einer Erklärung zur Barrierefreiheit genannt sind. Diese Daten haben wir nicht bei Ihnen selbst erhoben, sondern von den Websites Ihrer Einrichtung. Deshalb informieren wir Sie hier nach Artikel 14 DSGVO darüber, was wir verarbeiten und welche Rechte Sie haben.
Diese Seite ist bewusst so geschrieben, dass sie ohne Vorkenntnisse lesbar ist. Wenn etwas unklar bleibt, schreiben Sie uns; wir antworten.
1. Wer für die Verarbeitung verantwortlich ist
Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO ist:
Halo Handelsgesellschaft mbH
Flurgasse 76
53639 Königswinter
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung: Daniel Eich, einzelvertretungsberechtigt
Registergericht: Amtsgericht Siegburg, HRB 17473
E-Mail: info@halo-handel.de
Telefon: +49 2223 7863000
Postanschrift für Anfragen nach dieser Information: wie oben
Registergericht und Handelsregisternummer nennen wir, damit Sie die richtige Gesellschaft ansprechen: Unter derselben Anschrift sind weitere Unternehmen desselben Eigentümers tätig. Für diese Erhebung ist ausschließlich die oben genannte Gesellschaft verantwortlich.
Wir sind ein sehr kleines Unternehmen. Anfragen zu dieser Erhebung beantwortet die Geschäftsführung persönlich.
Datenschutzbeauftragter (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO): Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten benannt, weil wir dazu nicht verpflichtet sind. Wir haben die Vorschriften geprüft, die eine Benennung anordnen können:
- § 38 Absatz 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes verlangt eine Benennung erst, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der Verarbeitung beschäftigt sind. Bei uns ist es eine.
- § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG verlangt sie unabhängig von der Personenzahl in zwei Fällen: wenn personenbezogene Daten für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden, oder wenn eine Verarbeitung einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegt. Beides trifft nicht zu. In den Auswertungsdatensatz, aus dem die Benchmark-Auswertung entsteht, fließen keine personenbezogenen Daten ein — dort stehen ausschließlich Angaben über die Stelle selbst: Name der Einrichtung, amtlicher Gemeindeschlüssel, Internetadresse und die Prüfmerkmale ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit. Personenbezogene Angaben fallen allein beim Abruf des Impressums an. Diese Angaben werden vom Auswertungsdatensatz getrennt gehalten, dienen ausschließlich der Adressierung des Anschreibens und werden dort nach den Fristen in Abschnitt 7 gelöscht; die abgerufene Impressumsseite selbst löschen wir unmittelbar nach dem Ablesen der benötigten Angaben. In die Auswertung gelangen sie nicht. Auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist für die Erhebung in ihrem derzeitigen Zuschnitt nicht erforderlich; wir haben das geprüft und schriftlich festgehalten.
- Artikel 37 Absatz 1 DSGVO greift ebenfalls nicht: Wir sind keine Behörde, wir beobachten keine Personen und verarbeiten keine besonderen Datenkategorien in großem Umfang.
Diese Aussage hängt nicht davon ab, ob wir die Auswertung veröffentlichen, sondern daran, dass in ihr keine personenbezogenen Daten stehen. Sollte sich das ändern, benennen wir einen Datenschutzbeauftragten und geben ihn hier an. Bis dahin wenden Sie sich in Datenschutzfragen bitte unmittelbar an die oben genannte Adresse.
2. Woher die Daten stammen (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO)
Sämtliche von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, nämlich aus den frei und ohne Anmeldung erreichbaren Seiten der Websites kommunaler Stellen und kommunaler Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Räumlich beschränkt sich die Erhebung auf drei Kreise: den Rhein-Sieg-Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Kreis Euskirchen. Erhebungszeitraum: September 2026 bis einschließlich März 2027.
Wir haben je Website in aller Regel abgerufen:
- die Erklärung zur Barrierefreiheit,
- das Impressum,
- die Startseite,
- eine kleine Zahl weiterer Unterseiten, die von dort aus verlinkt sind.
Beim Abruf haben wir uns an die Vorgaben der jeweiligen robots.txt gehalten. Wir haben
keine Formulare ausgefüllt, keine Anmeldebereiche betreten, keine Zugangsbeschränkungen
umgangen und keine Funktionen der Website ausgelöst, die über das bloße Anzeigen einer
Seite hinausgehen. Wir haben keine Daten aus Registern, aus sozialen Netzwerken, von
Adresshändlern oder aus anderen Quellen hinzugekauft oder hinzugespielt.
3. Welche Kategorien personenbezogener Daten wir verarbeiten (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO)
Gegenstand der Erhebung sind ganz überwiegend Angaben, die keinen Personenbezug haben: technische Merkmale von Websites, Vorhandensein und Inhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit, HTTP-Antwortdaten, Angaben zur Trägerschaft. Personenbezug entsteht punktuell und beiläufig. Betroffen sind:
- Kontakt- und Funktionsangaben aus Impressen nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) — insbesondere Namen und Funktionen vertretungsberechtigter Personen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen, dienstliche Telefonnummern und dienstliche E-Mail-Adressen.
- Namentlich genannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus Erklärungen zur Barrierefreiheit und aus Angaben zum Feedback-Mechanismus, soweit die betreffende Stelle dort eine Person namentlich benennt.
- Sonstige Namen, die zufällig im abgerufenen Seitentext oder in einer Bildschirmaufnahme der abgerufenen Seite enthalten sind, ohne dass wir sie gesucht oder ausgewertet hätten.
Es handelt sich durchweg um Daten mit dienstlichem Bezug, die die jeweilige Stelle selbst veröffentlicht hat — häufig, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Angaben aus dem Privatleben verarbeiten wir nicht.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 DSGVO (etwa Gesundheitsdaten, Angaben zu einer Behinderung, religiöse oder politische Überzeugungen) und Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen nach Artikel 10 DSGVO erheben und werten wir nicht aus. Sollten solche Angaben zufällig in einer Seitenkopie enthalten sein, werden sie nicht ausgelesen, nicht indexiert und mit der Seitenkopie gelöscht.
Wie wir den Personenbezug klein halten
Das ist für uns kein Nebenpunkt, sondern der Kern unserer Gestaltung:
- In unserem Auswertungsdatensatz — also der Datei, mit der wir arbeiten und aus der die
Benchmark-Auswertung entsteht — wird zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
kein Name geführt, sondern lediglich ein Ja/Nein-Merkmal
(
ansprechpartner_vorhanden), das festhält, ob die Erklärung überhaupt eine Kontaktperson benennt. Ob dort „Frau Meier" oder „Herr Schulz" steht, ist für unsere Fragestellung ohne Bedeutung und wird deshalb auch nicht gespeichert. - Unredigierte Seitenkopien — also die tatsächlich abgerufenen Seiteninhalte samt darin enthaltener Namen — liegen ausschließlich in einem gesonderten, verschlüsselten Beweisordner. Dieser dient allein dem Nachweis, dass unsere Feststellungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zutrafen. Er wird nicht durchsucht, nicht ausgewertet und nicht für die Ansprache verwendet.
- Die abgerufene Impressumsseite wird nur so lange vorgehalten, wie wir brauchen, um Firmierung, Registerangaben und die Anschrift für das Anschreiben abzulesen; danach wird sie gelöscht. Zurück bleiben der Zeitpunkt des Abrufs und eine Prüfsumme, damit nachvollziehbar bleibt, worauf wir uns gestützt haben. Was für das Anschreiben gebraucht wird, wird getrennt vom Auswertungsdatensatz geführt und fließt in die Benchmark-Auswertung nicht ein.
- Wir bilden keine Personenprofile und führen Daten nicht personenbezogen über mehrere Websites hinweg zusammen.
4. Zu welchen Zwecken wir verarbeiten (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)
Wir verarbeiten die Daten für drei klar abgegrenzte Zwecke:
- Erstellung einer anonymisierten Benchmark-Auswertung. Wir stellen zusammen, wie es um den Stand der digitalen Barrierefreiheit kommunaler Websites in den drei genannten Kreisen Nordrhein-Westfalens steht — etwa: wie viele Websites überhaupt eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhalten, wie vollständig diese ist, ob ein Feedback-Mechanismus benannt ist. Die Auswertung wird so aufbereitet, dass keine einzelne Stelle identifizierbar ist. Personenbezogene Daten fließen in das Ergebnis nicht ein.
- Geschäftsanbahnung per Brief. Wir sprechen die erhobenen Stellen postalisch an und bieten unsere Prüfdienstleistung an. Dafür benötigen wir die Anschrift der Stelle und — soweit veröffentlicht — die zutreffende Ansprechstelle oder Funktion, damit der Brief nicht ins Leere geht. Wir versenden keine Werbe-E-Mails und führen keine Werbeanrufe; die briefliche Ansprache ist bewusst gewählt.
- Nachweisführung. Wir halten fest, was wir wann auf welcher Seite vorgefunden haben, damit unsere Aussagen überprüfbar bleiben und wir uns gegen den Vorwurf unzutreffender Behauptungen verteidigen können.
Was wir ausdrücklich nicht tun: Wir versenden keine unaufgeforderten Mängelberichte, keine Abmahnungen und keine Beanstandungen. Wir wenden uns nicht an Überwachungsstellen, Schlichtungsstellen oder an den Feedback-Mechanismus nach § 10b des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Diese Wege sind Rechte von Menschen mit Behinderungen und keine Vertriebskanäle. Wir bewerten auch nicht rechtsverbindlich, ob eine Stelle gegen Rechtsvorschriften verstößt; wir stellen technische Merkmale im Abgleich mit der Norm EN 301 549 fest.
5. Rechtsgrundlage und unsere berechtigten Interessen
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DSGVO — die Wahrung berechtigter Interessen.
Unsere berechtigten Interessen sind:
- die Anbahnung und Bewerbung einer eigenen gewerblichen Dienstleistung gegenüber Stellen, die für diese Leistung als Auftraggeber in Betracht kommen (Direktwerbung kann ein berechtigtes Interesse darstellen, vgl. Erwägungsgrund 47 Satz 7 DSGVO);
- die Erstellung einer belastbaren, anonymisierten Marktübersicht als sachliche Grundlage für unser Angebot und für die fachliche Diskussion;
- die Sicherung von Nachweisen über den Zustand der ausgewerteten Websites zum Erhebungszeitpunkt, auch zur Verteidigung gegen mögliche Ansprüche.
Abwägung mit Ihren Interessen. Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO müssen wir prüfen, ob Ihre Interessen oder Grundrechte überwiegen. Wir haben dies geprüft und halten für Ihre Seite fest:
- Es geht ausschließlich um Daten, die Sie oder Ihre Einrichtung selbst veröffentlicht haben, überwiegend in Erfüllung gesetzlicher Pflichten (§ 5 DDG; Angaben zur Barrierefreiheitserklärung).
- Die Daten haben dienstlichen, nicht privaten Charakter; die berufliche Sphäre ist weniger schutzbedürftig als die private.
- Wir verarbeiten sie in dem Kontext, für den sie veröffentlicht wurden — nämlich um die Stelle in einer Angelegenheit ihrer Website zu erreichen. Eine Zweckentfremdung findet nicht statt.
- Der Eingriff ist gering: kein Profil, keine Anreicherung aus anderen Quellen, keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken, kein Handel mit Daten, keine automatisierten Einzelentscheidungen.
- Der Umfang ist klein und überschaubar: eine niedrige zweistellige Zahl von Stellen in drei Kreisen, keine flächendeckende Massenerhebung.
- Der Kontaktweg ist zurückhaltend gewählt: ein Brief, den man weglegen kann — keine E-Mail-Werbung (die gegenüber Marktteilnehmern ohne Einwilligung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig wäre), keine Kaltakquise per Telefon.
- Sie können der Verarbeitung jederzeit widersprechen (siehe Abschnitt 9); bei Direktwerbung wirkt der Widerspruch unbedingt.
Wir sind deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Interessen die unseren nicht überwiegen. Sollten Sie das für Ihren Fall anders sehen, teilen Sie uns die Gründe mit — wir prüfen erneut und löschen im Zweifel.
6. Wer die Daten erhält (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten die Daten nur die Personen, die mit der Erhebung und der brieflichen Ansprache befasst sind. Das ist derzeit die Geschäftsführung.
Darüber hinaus können folgende Kategorien von Empfängern Kenntnis erhalten:
- Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO, die für uns technische Leistungen erbringen: Anbieter von Server- und Speicherplatz (Hosting) sowie von Datensicherung. Mit ihnen schließen wir Verträge zur Auftragsverarbeitung, bevor Daten an sie fließen; sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach unserer Weisung.
- Post- und Zustelldienstleister, soweit für den Versand des Anschreibens erforderlich (hier: Anschrift der Stelle).
- Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie anwaltliche Beratung, jeweils nur soweit im Einzelfall erforderlich und im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten.
- Behörden und Gerichte, soweit wir gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind oder es zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
- Verbundene Unternehmen des Eigentümers, falls dieser Geschäftsbereich später auf eine andere Gesellschaft seiner Unternehmensgruppe übertragen wird. Eine solche Übertragung ist bislang nicht vollzogen; wir nennen sie vorsorglich, damit Sie es nicht erst erfahren, wenn es so weit ist. Die übernehmende Gesellschaft hätte ihren Sitz in der Europäischen Union, träte in dieselben Zwecke, Fristen und Widersprüche ein, und wir würden diese Seite entsprechend ändern.
Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt. Wir verkaufen, vermieten oder tauschen keine Daten.
Übermittlung in Drittländer: Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist nicht beabsichtigt. Unsere Auftragsverarbeiter verarbeiten die Daten in Rechenzentren innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir vorab an dieser Stelle über die Grundlage der Übermittlung nach Artikel 44 ff. DSGVO.
7. Wie lange wir speichern (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO)
Wir speichern nicht länger, als es der jeweilige Zweck erfordert:
| Datenbestand | Speicherdauer | Grund |
|---|---|---|
| Beweisdaten der Benchmark-Erhebung — Kernbestand: abgerufene Erklärungsseite, HTTP-Antwortkopfzeilen, Bildschirmaufnahme, Prüfsummen (Hashes) | 36 Monate ab Erhebung | Nachweis, dass unsere Feststellungen zum Erhebungszeitpunkt zutrafen; Verteidigung gegen Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) |
| Vollständige, unredigierte Seitenkopien | längstens 24 Monate; Regelfall: Löschung unmittelbar nach Abschluss der Extraktion, also in der Regel binnen weniger Tage | Sie werden nur benötigt, bis die auswertbaren Merkmale ausgelesen sind. Danach besteht kein Grund, sie aufzubewahren. |
Auswertungsdatensatz (ohne Namen; enthält nur das Merkmal ansprechpartner_vorhanden) |
für die Dauer der Auswertung und ihrer Nutzung als Marktübersicht | kein oder nur minimaler Personenbezug |
| Kontaktangaben für die briefliche Ansprache | bis zum Abschluss der Ansprache, längstens 12 Monate nach Versand des Anschreibens; danach Löschung, sofern keine Geschäftsbeziehung zustande kommt | Der Zweck entfällt, sobald feststeht, dass kein Interesse besteht. |
| Widerspruchs- und Sperrvermerk (Name/Stelle sowie der Hinweis „keine weitere Ansprache") | dauerhaft, bis Sie etwas anderes verlangen | Nur so können wir sicherstellen, dass wir Sie nicht erneut anschreiben. Diese Speicherung liegt in Ihrem Interesse und dient allein der Umsetzung Ihres Widerspruchs. |
| Unterlagen mit handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflicht | 6 bzw. 10 Jahre nach § 257 HGB, § 147 AO | gesetzliche Aufbewahrungspflicht; die Daten werden bis zum Ablauf der Frist gesperrt und nur zu diesem Zweck verwendet |
Löschungen führen wir so durch, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können; verschlüsselte Sicherungskopien werden im Rahmen ihres Rotationszyklus überschrieben.
8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO)
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 und 4 DSGVO findet nicht statt. Der Abruf der Seiten und die Auslesung technischer Merkmale erfolgen zwar automatisiert; jede Entscheidung darüber, ob und wie eine Stelle angeschrieben wird, trifft jedoch ein Mensch.
9. Ihr Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.
Widerspruch gegen Direktwerbung (Artikel 21 Absatz 2 und 3 DSGVO): Soweit wir Ihre Daten für die briefliche Ansprache verwenden, können Sie dem jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Nach Ihrem Widerspruch verwenden wir die Daten für diesen Zweck nicht mehr — ausnahmslos.
Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO): Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO für die übrigen genannten Zwecke verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einlegen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ein Widerspruch ist an keine Form gebunden. Eine kurze Nachricht per E-Mail an info@halo-handel.de oder ein Brief an die in Abschnitt 1 genannte Anschrift genügt. Er kostet Sie nichts.
Damit wir Ihren Widerspruch dauerhaft beachten können, speichern wir Ihren Namen beziehungsweise Ihre Stelle zusammen mit dem Vermerk, dass keine weitere Ansprache erfolgen soll. Wenn Sie auch das nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte mit; dann löschen wir vollständig — allerdings können wir dann nicht ausschließen, dass dieselbe öffentlich zugängliche Angabe in einer späteren Erhebung erneut anfällt.
10. Ihre weiteren Rechte (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO)
Ihnen stehen uns gegenüber die folgenden Rechte zu:
- Auskunft (Artikel 15 DSGVO): Sie können erfahren, ob und welche Daten wir zu Ihnen verarbeiten, und eine Kopie erhalten.
- Berichtigung (Artikel 16 DSGVO): Unrichtige Daten berichtigen wir; unvollständige vervollständigen wir.
- Löschung (Artikel 17 DSGVO): Sie können die Löschung verlangen, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt — insbesondere, wenn der Zweck entfallen ist oder Sie wirksam widersprochen haben.
- Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO): Statt einer Löschung können Sie verlangen, dass wir die Daten nur noch aufbewahren, aber nicht mehr verwenden — etwa solange die Richtigkeit einer Angabe geklärt wird.
- Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO): Dieses Recht setzt eine Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrages voraus. Da wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO stützen, greift es hier in aller Regel nicht. Wir nennen es der Vollständigkeit halber, weil Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO das vorsieht.
- Mitteilungspflicht (Artikel 19 DSGVO): Haben wir Daten an Empfänger weitergegeben, teilen wir diesen eine Berichtigung, Löschung oder Einschränkung mit, soweit das nicht unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.
Ein Widerruf einer Einwilligung nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO kommt hier nicht in Betracht, weil wir die Verarbeitung nicht auf eine Einwilligung stützen.
Die Ausübung dieser Rechte ist für Sie kostenlos. Wir antworten unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Anfrage (Artikel 12 Absatz 3 DSGVO). Sollten wir diese Frist ausnahmsweise verlängern müssen, teilen wir Ihnen das mit Gründen mit.
11. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 77 DSGVO)
Sie haben unbeschadet anderer Rechtsbehelfe das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Für uns als in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen ist das:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde setzt nicht voraus, dass Sie sich vorher an uns gewandt haben. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns die Gelegenheit geben, ein Anliegen zunächst selbst zu klären.
12. Warum Sie diese Information überhaupt erhalten
Artikel 14 Absatz 5 DSGVO lässt Ausnahmen von der Informationspflicht zu. Wir haben geprüft, ob wir uns darauf berufen könnten, und uns bewusst dagegen entschieden. Der Vollständigkeit halber legen wir die Prüfung offen:
- Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a (die betroffene Person verfügt bereits über die Informationen) greift nicht. Dass Sie wissen, dass Ihr Name in Ihrem Impressum steht, bedeutet nicht, dass Sie wissen, dass wir diese Angabe erhoben haben, zu welchen Zwecken und für wie lange. Genau darauf kommt es an.
- Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b (Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Aufwand) greift nach unserer Einschätzung ebenfalls nicht. Die Vorschrift nennt als Anwendungsfall ausdrücklich die Verarbeitung zu Archiv-, Forschungs- oder Statistikzwecken nach Artikel 89 Absatz 1 DSGVO. Unsere Erhebung dient demgegenüber auch der Geschäftsanbahnung. Hinzu kommt: Der Kreis der betroffenen Stellen ist klein, die Personen sind über die von ihnen selbst veröffentlichten Angaben ohne Weiteres erreichbar, und wir treten mit der jeweiligen Stelle ohnehin brieflich in Kontakt. Ein unverhältnismäßiger Aufwand lässt sich unter diesen Umständen nicht begründen. Selbst wenn man das anders sähe, verlangt Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b DSGVO in diesem Fall geeignete Schutzmaßnahmen einschließlich der öffentlichen Bereitstellung der Informationen — also genau das, was diese Seite leistet.
- Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c (Erhebung oder Offenlegung ist ausdrücklich gesetzlich geregelt) greift nicht; für unsere Erhebung gibt es keine solche Regelung.
- Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe d (Berufsgeheimnis) greift nicht; wir unterliegen keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht dieser Art.
Ergebnis: Wir informieren vollständig. Wo eine Rechtsfrage offen bleibt, entscheiden wir zu Ihren Gunsten und informieren mehr, als wir müssten.
Zeitpunkt der Information (Artikel 14 Absatz 3 DSGVO): Diese Seite ist dauerhaft öffentlich abrufbar. Zusätzlich verweisen wir in jedem Anschreiben ausdrücklich darauf. Damit erhalten Sie die Information spätestens im Zeitpunkt der ersten Mitteilung an Sie — und in aller Regel innerhalb eines Monats nach der Erhebung.
13. Änderungen dieser Information
Wir passen diese Information an, wenn sich die Verarbeitung ändert. Maßgeblich ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung; das Datum steht am Kopf der Seite. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.