Prüfung digitaler Barrierefreiheit — mit einem Bericht, den Ihr Dienstleister abarbeiten kann
Wir prüfen Websites öffentlicher Stellen und kommunaler Unternehmen technisch gegen die EN 301 549. Sie erhalten einen Prüfbericht, in dem jede Feststellung ihren Beleg mitbringt: Messwert, Sollwert, Fundstelle im Quelltext und die dazugehörige Klausel. Nachrechenbar, Stück für Stück.
Ein Gespräch, etwa 30 Minuten, per Video oder bei Ihnen. Kostenlos und ohne Anschlusspflicht.
Für wen wir arbeiten
Wir arbeiten für Kommunen, Kreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen — überwiegend in Nordrhein-Westfalen — sowie für Unternehmen mit Angeboten an Verbraucher.
Angesprochen sind die Häuser, in denen das Thema an mehreren Stellen zugleich hängt: Digitalisierung, IT, Datenschutz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dazu ein externer Dienstleister, der die Website betreut. In dieser Aufstellung ist meist nicht strittig, dass etwas zu tun ist, sondern was genau, wer es macht und woran man erkennt, dass es erledigt ist.
Genau an dieser Stelle setzen wir an. Wir liefern die Feststellung, an der sich die drei Fragen entscheiden lassen.
Was am Ende auf dem Tisch liegt
Eine Prüfung ist erst dann etwas wert, wenn jemand mit dem Ergebnis arbeiten kann. Deshalb besteht die Lieferung aus vier Teilen, die unterschiedliche Leser haben.
Prüfbericht
Ein Befund je Prüfschritt: erfüllt, nicht erfüllt, nicht anwendbar oder nicht abschließend prüfbar. Jeder Befund nennt die Klausel der EN 301 549, an der er hängt. Das ist das Dokument für Ihre Leitung und für Ihr Justiziariat.
Mängelliste zum Abarbeiten
Je Feststellung: die betroffene Seite, der genaue Ort im Quelltext, der gemessene Wert, der geforderte Wert und ein Umsetzungsvorschlag. Diese Liste geht an Ihren Dienstleister und lässt sich ohne Übersetzungsarbeit in seine Aufgabenverwaltung übernehmen.
Belegpaket
Zu jeder Feststellung das Artefakt, aus dem sie stammt — der abgelegte Seitenzustand, die Messung, das Bildschirmfoto. Jede Datei mit Prüfsumme, das Ganze mit einem Verzeichnis, aus dem hervorgeht, was wann erhoben wurde. Ein Sachverständiger kann damit jeden einzelnen Befund nachrechnen, ohne uns zu fragen.
Entwurfsgerüst für Ihre Erklärung
Ein Gerüst für die Erklärung zur Barrierefreiheit, gefüllt mit dem, was aus der Prüfung folgt. Den Text verantwortet Ihr Haus — die technischen Angaben darin müssen Sie nicht selbst zusammensuchen.
Wenn Ihre Agentur das ohnehin mitmacht, ist das gut — und ersetzt diese Prüfung trotzdem nicht. Wer eine Seite gebaut hat, prüft sie gegen die Annahmen, unter denen er sie gebaut hat. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die normale Betriebsblindheit jeder Werkstatt; wir kennen sie an unserer eigenen Arbeit.
Der praktische Unterschied ist außerdem einer der Beweislage: Eine Zusage des Dienstleisters ist eine Zusage. Ein Bericht mit Messwert, Fundstelle und abgelegtem Beleg ist etwas, das Ihr Haus einem Dritten vorlegen kann — auch dem Dienstleister selbst, wenn es um die Frage geht, was im Werkvertrag eigentlich geschuldet war.
Wir arbeiten deshalb gern mit Ihrer Agentur zusammen. Die Mängelliste ist für sie geschrieben, nicht gegen sie.
Wie wir prüfen — und warum jeder Befund seinen Beleg mitbringt
Der übliche Weg endet mit einer Zahl: ein Erfüllungsgrad, eine Ampel, ein Prozentwert. Das Problem an dieser Zahl ist nicht, dass sie falsch wäre. Das Problem ist, dass man ihr nicht ansehen kann, wie sie zustande kam — und dass niemand sie im nächsten Jahr nachvollziehen kann, auch wir nicht.
Wir machen es umgekehrt. Jede einzelne Feststellung trägt vier Angaben: was gemessen wurde, welcher Wert gefordert ist, an welcher Stelle im Quelltext und aus welchem abgelegten Artefakt das hervorgeht. Die Artefakte liegen dem Bericht bei, mit Prüfsumme.
Der Maßstab ist die EN 301 549, die Norm, an der digitale Barrierefreiheit technisch gemessen wird. Wir benennen die Klausel, nicht ihren Wortlaut — der Text der Norm ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht wiedergegeben werden.
Was wir ausdrücklich nicht prüfen
Ein Teil der Prüfschritte lässt sich maschinell nicht abschließen. Ob ein Alternativtext den Inhalt eines Bildes trifft, ob eine Beschriftung verständlich ist, ob eine Bedienreihenfolge sinnvoll ist — das entscheidet ein Mensch oder niemand.
In unserem Bericht steht an diesen Stellen „nicht abschließend prüfbar", und daneben steht, warum. Wir rechnen sie nicht als erfüllt, und wir rechnen sie auch nicht als Mangel.
Das ist die unbequemste Zeile in unserem Bericht und zugleich die, auf die wir bestehen. Eine Kennzahl, die den ungeprüften Teil stillschweigend mitzählt, täuscht Vollständigkeit vor. Wer später damit vor einer Aufsicht steht, merkt es zuerst.
Was der Bericht nicht ist
Wir stellen fest, was messbar ist. Wir bewerten nicht, was daraus rechtlich folgt.
Der Bericht enthält deshalb keine Aussage darüber, welche Vorschrift für Ihr Haus gilt, und keine Erfolgszusage. Beides wäre eine rechtliche Beurteilung Ihres Einzelfalls, und die ist Sache Ihres Justiziariats, nicht unsere. Was wir liefern, ist die technische Grundlage, die dafür sonst fehlt.
Zu Overlay-Widgets
Einblendbare Bedienhilfen, die per Skript nachträglich in eine Seite geladen werden — im Markt als Overlay, Accessibility-Widget oder Barrierefreiheits-Assistent angeboten —, gelten in Deutschland nicht als Nachweis der Konformität. Das ist keine Meinung von uns, sondern die gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstelle des Bundes und der sechzehn Länder-Überwachungsstellen von März 2025. Der BIK-BITV-Test vergibt an Seiten mit Overlay-Einsatz kein Prüfsiegel und entzieht ein bereits erteiltes.
Diese Aussage betrifft die Produktgattung, nicht Ihren Auftritt. Ob und wie so etwas bei Ihnen im Einsatz ist, wissen wir nicht und behaupten wir nicht.
Praktisch heißt das: Ein Widget ersetzt keine Prüfung. Es kann sie auch nicht ersparen.
Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit der Informationstechnik, gemeinsame Einschätzung zu Overlay-Tools, März 2025 — www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools.html
Wie ein Auftrag abläuft
- Gespräch, etwa 30 Minuten. Wir hören zuerst zu: Wer betreut die Website, wer verantwortet die Erklärung, was ist geplant. Danach zeigen wir am Bildschirm, was uns an Ihrem Auftritt technisch aufgefallen ist. Wir zeigen es, wir schicken es nicht — ohne Ihre Einordnung wäre es die halbe Wahrheit.
- Umfang zählen statt schätzen. Bevor ein Angebot entsteht, erfassen wir maschinell, wie viele Seitentypen, Formularstrecken und PDF-Dokumente der Auftritt tatsächlich enthält. Der Prüfumfang ist damit eine gezählte Größe. Das ist der Grund, warum wir zum Festpreis anbieten können und keinen Nachschlag brauchen.
- Angebot mit Festpreis und verbindlicher Lieferfrist. Darin steht, welche Seiten zur Stichprobe gehören, was enthalten ist und was zusätzlich kostet. Die Nachprüfung steht im selben Dokument, damit Sie den Gesamtbetrag über die Laufzeit vor sich haben und nicht in zwei Schritten erklären müssen.
- Prüfung. Der maschinelle Teil läuft in Minuten; die Lieferzeit bestimmt der manuelle Anteil, nicht die Technik. Im Markt sind vier bis sechs Wochen von der Beauftragung bis zum Bericht üblich. Wir nennen die Frist im Angebot verbindlich und liegen regelmäßig darunter; unter zehn Werktagen ist gegen Eilzuschlag möglich.
- Abnahmetermin. Wir gehen den Bericht mit Ihnen und, wenn Sie möchten, mit Ihrem Dienstleister gemeinsam durch. Danach ist die Mängelliste eine Arbeitsliste und keine Lektüre.
Marktüblich sind vier bis sechs Wochen von der Beauftragung bis zum Bericht (übereinstimmende Angaben der Prüfstellen des BIK-Prüfverbunds, Stand August 2026).
Wenn ein Relaunch ansteht, ist der Zeitpunkt davor der günstigere, nicht der schlechtere. Eine Prüfung vor der Ausschreibung liefert die Anforderungen, die Sie in die Leistungsbeschreibung schreiben können — und die Belege, an denen sich die Abnahme später messen lässt. Was danach geprüft wird, ist eine Reklamation. Was davor geprüft wird, ist eine Vorgabe.
Falls der Relaunch schon läuft: Sagen Sie es uns im Gespräch. Dann prüfen wir das Verfahren, das erhalten bleibt, und nicht die Seiten, die ohnehin verschwinden.
Nach der Prüfung: der Vergleich mit dem Vorzustand
Eine Prüfung beschreibt einen Tag. Websites ändern sich danach weiter — neue Beiträge, ein neues Formular, ein Modulwechsel im Redaktionssystem.
Bei der Nachprüfung vergleichen wir maschinell den heutigen Zustand mit dem abgelegten Zustand der Erstprüfung. Sie erhalten drei Listen: behoben, weiterhin offen, neu hinzugekommen. Der Vergleich stützt sich auf dieselben Artefakte, aus denen der Erstbericht entstanden ist — deshalb ist er eine Messung und keine Wiederholung nach Erinnerung.
Eine Nachprüfung innerhalb von zwölf Monaten ist im Festpreis enthalten.
Der Grund für diese Zugabe ist einfach: Im Markt haben Prüfsiegel kein Verfallsdatum. Damit gibt es faktisch keinen Anlass, je wieder zu prüfen — und ein Nachweis, der älter ist als der letzte Modulwechsel, ist keiner mehr. Wir bauen den Anlass in den Auftrag ein, statt darauf zu warten, dass er von außen kommt.
Wenn Sie es laufend im Blick behalten wollen
Für Häuser, die den Zustand nicht einmal jährlich, sondern fortlaufend kennen wollen, bieten wir wiederkehrende Läufe an — vierteljährlich oder monatlich, mit einer Delta-Liste je Lauf und einem Quartalsbericht.
Die Beobachtung liefert Veränderungen. Sie liefert keine Aussage über Konformität; das leistet nur eine Prüfung mit manuellem Anteil.
Verträge laufen zwölf Monate und verlängern sich nicht automatisch. Abgerechnet wird als Jahrespreis, nicht monatlich — das passt zu Haushaltsansätzen und übersteht den ersten Sparbeschluss.
Was es kostet
Wir veröffentlichen die Preise. Der Grund ist praktisch: Wer bei uns anruft, muss im eigenen Haus vorher einen Betrag nennen können. Eine Preisliste, die man erst nach einem Verkaufsgespräch erfährt, kostet Sie einen Termin, den Sie noch gar nicht ansetzen wollten.
Alle Beträge netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Erstprüfung
| Paket | Umfang der Stichprobe | Festpreis |
|---|---|---|
| Kompakt | bis 5 Seiten, dazu die Pflichtangaben und der Feedback-Weg | 3.900 € |
| Standard | 10 Seiten, dazu die Pflichtangaben und der Feedback-Weg | 5.900 € |
| Umfang | 18 Seiten, dazu eine Funktionsstrecke wie Formular, Anmeldung oder Suche | 9.500 € |
| Webanwendung oder angemeldeter Bereich | nach Zuschnitt | ab 14.000 € |
In jedem Paket enthalten: Prüfbericht, Mängelliste, Belegpaket, Entwurfsgerüst für die Erklärung, ein Abnahmetermin und eine Nachprüfung innerhalb von zwölf Monaten.
Der Regelfall bei einem kommunalen Auftritt mit Ratsinformationssystem, Formularen und Pressebereich ist das Paket Standard. Welches Paket zutrifft, ergibt die Zählung aus Schritt 2 — nicht die Einschätzung im Gespräch.
Nachprüfung
| Nach dem Paket | Preis je weiterer Nachprüfung |
|---|---|
| Kompakt | 1.300 € |
| Standard | 1.950 € |
| Umfang | 3.200 € |
Die erste Nachprüfung innerhalb von zwölf Monaten ist im Festpreis der Erstprüfung enthalten. Die Beträge oben gelten für jede weitere.
Laufende Beobachtung (Jahrespreise)
| Tarif | Leistung | Jahrespreis |
|---|---|---|
| Beobachtung | vier Läufe im Jahr, Delta-Liste je Lauf | 1.900 € |
| Wartung | zwölf Läufe, Quartalsbericht, jährliche Aktualisierung des Erklärungsgerüsts, Rückfragen | 3.600 € |
| Wartung plus | wie Wartung, zusätzlich Funktionsstrecken, neue PDF-Dokumente und die jährliche Nachprüfung | 6.900 € |
Was zusätzlich berechnet wird
- weitere Funktionsstrecke (Formular, Anmeldung, Bezahlung, Suche): 900 €
- angemeldeter Bereich, VPN, Einrichtung eines Prüfzugangs: 1.200 €
- PDF-Dokumente, Prüfung nach PDF/UA: 45 € je Dokument, ab 50 Stück 28 €
- Durchführung vor Ort: 750 € je Tag zuzüglich Reisekosten
- Abstimmungstermine über zwei hinaus: 180 € je Termin
- Lieferung unter zehn Werktagen: 25 % Zuschlag auf den Festpreis
Zusätzliche Positionen werden vorher in Textform beauftragt. Nichts davon entsteht unterwegs.
Die Abarbeitung der Mängelliste übernehmen wir auf Wunsch gegen Aufwand mit einem Höchstbetrag, der im Angebot steht. Wenn Sie die Liste lieber selbst oder durch Ihren Dienstleister abarbeiten lassen, liefern wir die Prüfanleitung dazu — das ist meistens die günstigere und für Ihr Haus die lehrreichere Variante.
Wenn im laufenden Haushalt nichts frei ist, ist das ein Terminargument und kein Ausschlussgrund. Zwei Dinge lassen sich ohne Mittelbindung tun.
Erstens: das Gespräch führen. Sie bekommen darin die Zählung Ihres Auftritts und eine belastbare Größenordnung — genau die Angabe, die Sie für eine Anmeldung zum nächsten Haushalt oder für eine Ausschreibung brauchen. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Zweitens: den Zuschnitt an das anpassen, was verfügbar ist. Eine Prüfung des Kompakt- Zuschnitts auf die Seiten mit dem meisten Publikumsverkehr ist eine vollständige Prüfung dieser Seiten — und nicht eine halbe Prüfung von allem.
Unsere Pakete liegen sämtlich unterhalb der üblichen Wertgrenzen für eine Direktvergabe. Welche Grenze bei Ihnen gilt und welches Verfahren daraus folgt, beurteilen wir nicht — das entscheidet Ihre Vergabestelle.
Wer wir sind — und was wir ausdrücklich nicht sind
Träger der Prüfpraxis ist die Halo Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Königswinter. Geprüft wird von der Person, mit der Sie das Gespräch führen; es gibt keine zweite Ebene, an die abgegeben wird.
Wir sind keine anerkannte Prüfstelle
Wir sind keine anerkannte oder akkreditierte Prüfstelle. Wir erteilen kein Prüfsiegel, keine Zertifizierung und keine Bescheinigung über Konformität. Wenn Sie ein Siegel brauchen — etwa weil eine Vorgabe in Ihrem Haus es verlangt —, dann sind die Prüfstellen des BIK-Prüfverbunds die richtige Adresse, und wir sagen Ihnen das im Gespräch, statt Ihnen etwas zu verkaufen.
Was wir erteilen, ist ein Prüfbericht mit vollständiger Belegkette. Für die drei Dinge, für die die meisten Häuser eine Prüfung brauchen, ist das die brauchbarere Lieferung: Ihr Dienstleister braucht die Fundstelle, nicht das Siegel. Ihr Justiziariat braucht die Feststellung, nicht die Note. Und Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit braucht die technischen Angaben, die in einem Siegel gar nicht enthalten sind.
Wir sagen das hier, damit es nicht später auffällt. Ein Anbieter, der sich amtlicher gibt, als er ist, hat ein Problem, das er an seine Kunden weiterreicht.
Wir sind keine Rechtsberatung
Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt, beurteilen wir nicht. Das ist eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls, und die dürfen wir nicht vornehmen — nicht aus Zurückhaltung, sondern weil uns die Zulassung dafür fehlt.
Was wir Ihnen geben können, sind die technischen Tatsachen, an denen die Einordnung erfahrungsgemäß hängt: ob eine Erklärung veröffentlicht ist und unter welcher Adresse, welches Datum sie trägt, ob der genannte Feedback-Weg erreichbar ist. Mit diesen Angaben klärt ein Justiziariat die Frage meist in einer halben Stunde selbst.
Die eigene Seite
Diese Seite wird mit demselben Werkzeug geprüft wie die Aufträge, und der Bericht dazu liegt offen. Der Umkehrschluss wäre unangenehm: Wer digitale Barrierefreiheit prüft und den eigenen Auftritt davon ausnimmt, hat die erste Prüfung schon nicht bestanden.
Falls Sie ein Brief von uns hierher geführt hat
Wir werten aus, wie öffentliche Stellen und kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ihre Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit veröffentlichen: ob sie auffindbar ist, welches Datum sie trägt, welche Angaben sie enthält und ob der genannte Feedback-Weg erreichbar ist. Grundlage sind ausschließlich öffentlich zugängliche Seiten der Stellen selbst.
Wir schreiben niemandem, um ihm ein Ergebnis über sein Haus mitzuteilen. Einzelne Feststellungen unaufgefordert zu versenden, wird der Sache nicht gerecht: Wir kennen die Ausgangslage von außen nicht — laufende Umstellungen, gebundene Mittel, geteilte Zuständigkeiten zwischen Haus, Dienstleister und Beteiligungen.
Wie Ihr Haus in dieser Auswertung steht, besprechen wir gern direkt mit Ihnen. Wir zeigen es im Gespräch und versenden es nicht.
Woher wir Ihre Kontaktdaten haben, wie lange wir sie speichern und wie Sie widersprechen, steht im Hinweis zur Datenverarbeitung.
Termin vorschlagen
Sagen Sie uns, wann es Ihnen passt. Wir melden uns zurück und bestätigen — oder schlagen etwas anderes vor.
Im Gespräch hören wir zuerst zu und zeigen dann am Bildschirm, was uns an Ihrem Auftritt technisch aufgefallen ist. Sie bekommen die Zählung Ihres Auftritts und eine belastbare Größenordnung. Das Gespräch kostet nichts, dauert etwa 30 Minuten und verpflichtet zu nichts.
Was Sie im Gespräch nicht bekommen: eine Aussage darüber, welche Vorschrift für Ihr Haus gilt. Das dürfen wir nicht beurteilen, und wir tun es auch nicht auf Nachfrage.
An info@halo-handel.de
Betreff Terminwunsch für ein Erstgespräch
Nachricht
- Ihre Stelle oder Ihr Unternehmen (erforderlich)
- Ihr Name (erforderlich)
- E-Mail-Adresse für die Rückmeldung (erforderlich)
- Telefonnummer (freiwillig — nur, wenn Ihnen ein Rückruf lieber ist)
- Adresse des Auftritts, um den es geht (freiwillig)
- Wann würde es Ihnen passen? (freiwillig — Wochentage und Tageszeiten genügen)
- Gibt es etwas, das wir vorher wissen sollten? (freiwillig)
Terminwunsch als E-Mail schreiben
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich, um den Termin abzustimmen. Was darüber hinaus gespeichert wird und wie lange, steht in den Hinweisen zur Datenverarbeitung.
Schreiben Sie an info@halo-handel.de oder rufen Sie an unter +49 2223 7863000.